Meteoleitstelle Verbund

Publishing‑Prinzipien

Unsere redaktionellen Grundsätze für verlässliche, verstehbare und verantwortungsvolle Veröffentlichungen im Meteoleitstelle‑Verbund.

Letzte Aktualisierung: 13.10.2025, 08:05 Uhr

Leitbild

Wir veröffentlichen, um Menschen zu informieren und zu befähigen, gute Entscheidungen zu treffen. Unsere Inhalte sind handgemacht, fachlich begründet und auf klare Handlungsrelevanz ausgerichtet – ohne Panikmache, ohne Sensationslust.

Quellen & Prioritäten

  • Amtliche Quellen zuerst: Deutscher Wetterdienst (DWD), Bundeswarnsystem (NINA/MOWAS), Landesportale, Polizei/Feuerwehr.
  • Fach‑/Datenquellen: Open‑Meteo (Geocoding, Modelle), internationale Fachquellen (z. B. EMSC/USGS, GDACS) für globale Lagen.
  • Mehrquellen‑Prinzip: Kritische Lagen werden mindestens zweifach verifiziert; Konflikte werden transparent benannt.
  • Zeitstempel & Versionierung: Jeder Beitrag erhält Datum/Uhrzeit; wesentliche Änderungen werden dokumentiert.

Prüfprozesse

Vor Veröffentlichung findet ein schneller, aber systematischer Check statt: Quelle → Plausibilität → Cross‑Check → Freigabe → Monitoring. Unsicherheiten und Modellstreuungen werden explizit genannt.

Kennzeichnung von Inhalten

  • Meldung: Nachrichtenlage mit Quellenangabe.
  • Analyse: Einordnung, Modellvergleich, Unsicherheiten.
  • Kommentar/Meinung: klar markiert und getrennt.
  • Prognose: Zeithorizont und Konfidenz werden genannt.
  • Partnerhinweis/Werbung: wird eindeutig gekennzeichnet.

Korrekturen & Updates

Fehler passieren – Korrekturen werden zeitnah und transparent vorgenommen. Größere Anpassungen erhalten einen Hinweisblock mit Zeitpunkt und Grund. Hinweise bitte an redaktion@meteoleitstelle.de.

Bürgermeldungen

User‑Reports werden als solche gekennzeichnet und – wo relevant – verifiziert (z. B. über Bilder/Geoposition). Sie ersetzen keine amtlichen Hinweise. Missbrauch wird unterbunden.

Schadensvermeidung

Bei Lagen mit Gefahrenpotenzial priorisieren wir klare Handlungsempfehlungen und verlinken auf amtliche Stellen. Behördenhinweise haben stets Vorrang.